Leben am Helmut-Zilk-Park

Expertenverfahren

Wien 10

2012

Schritte zu einem Regelwerk für einen Flächenwidmungsplan

1

Die Bauflächen, die Nutzungen, die kapillaren Durchwegungen in den Baufeldern, und der öffentliche Raum sind im kollektiven Masterplan festgelegt.

2

Die Dichteanforderung über das gesamte nicht-Gewerbeareal beträgt im Mittel 3,0 um die geforderte BGF zu erreichen.

3

Einfache Bebauungsschemas werden zur Definition von Grundstücksteilungen erstellt.

4

Für die Baufelder werden Bebauungsregeln anstelle von Baukörperkonfigurationen festgelegt.
Die Bebauungsregeln sollen die Ansprüche zum öffentlichen Gut hin festschreiben, am Baufeld selber aber den Spielraum innerhalb von festgelegten Höhenentwicklungen und erzielbaren Flächen nicht einschränken. Dabei wird im Prozess des Testprojektes das Erreichen der benötigten BGF durchgespielt, in der Festlegung jedoch die daraus resultierende Nutzfläche definiert. Die Definition der möglichen Nutzfläche lässt Planern und Auftraggebern einen Spielraum für „Luft im Gebäude“, und für zusätzliche, sinnvolle Teile einer Bebauung als Mehrwert für die Nutzer, die zwar mit der BGF erfasst werden, die selbst aber keine Nutzflächen darstellen.

5

Anzubauende Bebauungskanten, freizuhaltende Fläche am EG Niveau, und Arkadenbildung (Breite min. 3 m, Höhe min. 6 m oder 2 Geschosse) zum öffentlichen Raum werden im Masterplan für die Baufelder festgelegt

Durchgängigkeit der Baufelder ist im Masterplan festgelegt, Breite min. 3 m Höhe min. 6 m oder 2 Geschosse, Ausgangspunkte am Baufeldrand, Wegeführung frei

Nutzung der EG-Zonen: Im gesamten Gebiet keine Wohnnutzung im Erdgeschoss

Kooperatives Verfahren

ARTEC Architekten mit
Franz Denk, Gasparin & Meier, Rüdiger Lainer + Partner, maxRIEDER, StudioVlay

Team ARTEC Architekten:
Bettina Götz und Richard Manahl
Gerda Polig, Gül Cakar, Jun Wook Song
Katharina Kohlroser, Benjamin Grabherr, Emmanuel Parkman

Fotographie: ARTEC Architekten (Modell)